Der neue GAV 2020 tritt in Kraft

Wir freuen uns als Mitglied des Verbands Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU), den neu erarbeiteten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2020 bei der Wache AG umgesetzt zu haben.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag bringt mehrere Verbesserungen mit sich, unter anderem auch bei den Löhnen. Zudem wird sich die Gewerkschaft Syna am 1. Juni als neuer, zusätzlicher Sozialpartner dem Gesamtarbeitsvertrag der Sicherheitsbranche anschliessen.

Zwischen dem VSSU und der Gewerkschaft Unia verhandelt, wurde der GAV vom Bundesrat als allgemeinverbindlich erklärt. Der GAV enthält mehrere Anpassungen, namentlich in den Bereichen Löhne, Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeitverwaltung und Kontrolle der Untervergabe von Aufträgen. Die Sozialpartner möchten damit die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen aufrechterhalten und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern.

Neue Mindestlöhne – neue Bestimmungen
Die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsmitarbeitenden sollen in mehreren Punkten verbessert werden: etwa durch eine Erhöhung der Einstiegslöhne um 0,5 % bis 1 % je nach Kategorie. Zudem ist ein Zeitzuschlag für Monate mit hohen Arbeitspensen vorgesehen. Der Vaterschaftsurlaub wird von bisher nur 1 Tag auf 3 Tage verlängert. Der GAV sieht neu einen Lohnzuschlag für bewaffnetes Personal vor. Überdies soll der GAV die Untervergabe von Aufträgen regeln. Schliesslich wird in Bezug auf Minusstunden per Ende Jahr eine grössere Flexibilität eingeräumt: Minusstunden bis zu 10 % können auf das Folgejahr übertragen werden. Diese Änderung ermöglicht, dass so mehr Festanstellungen in der Branche gewährleistet werden können.

Preisdruck – eine Gefahr für die Qualität und die Löhne

Die Sozialpartner der privaten Sicherheitsbranche möchten mit dem angepassten GAV trotz extremer Preiskonkurrenz in der Branche die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen bewahren und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern. Diesbezüglich appellieren die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auch an das Verantwortungsbewusstsein der öffentlichen Hand. Behörden sollen in Ausschreibungen nur Unternehmen berücksichtigen, welche den allgemeinverbindlichen GAV einhalten und somit auf Qualität und faire Arbeitsbedingungen Wert legen.

Inkrafttreten und neuer Sozialpartner

Ursprünglich bereits für den 1. Januar dieses Jahres geplant hat sich das Inkrafttreten des neuen GAV um einige Monate verzögert. Die Gründe dafür waren vorab die redaktionellen Arbeiten und das anschliessende Verfahren für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Mit dem Inkrafttreten des neuen GAV tritt neu die Gewerkschaft Syna auf der Seite der Arbeitnehmer als Sozialpartner dem GAV bei. VSSU und Unia begrüssen diese Verstärkung.